1. Vertragsabschluss
Mit der mündlichen oder schriftlichen Anmeldung bzw. Buchung durch den Kunden, welche bei Jan Thalmann Paragliding (nachfolgend Veranstalter genannt) kommt zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ein verbindlicher Vertrag zustande. Der Kunde anerkennt durch seine Buchung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und dem Veranstalter.
2. Vertragsgegenstand
Der Veranstalter verpflichtet sich, die vom Kunden gewünschte Leistung im Rahmen der Ausschreibungen und/oder der Auftragsbestätigung zu erbringen. Leistungserweiterungen können nach Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.
3. Preise
Die jeweils gültigen Preise der angebotenen Veranstaltungen können den aktuellen Ausschreibungen des Veranstalters entnommen werden. Die Preise verstehen sich pro Person in Schweizer Franken. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Gutscheine haben eine einjährige Preisgarantie ab Ausstellungsdatum. Falls es nach Ablauf dieser Frist zu einer Preiserhöhung kommt, muss diese vom Kunden getragen werden.
4. Zahlungsbedingungen
Die gebuchten Veranstaltungen sind vor Antritt der Aktivität wie folgt zu bezahlen:
Anzahlung
Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen den Veranstalter, die Leistungserbringung zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten. Daraus resultierende Annullierungskosten werden gemäss Ziffer 5 nachfolgend dem Kunden in Rechnung gestellt. Als Grundlage gilt die zum Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag oder der Leistungsverweigerung gemeldete Teilnehmerzahl.
5. Annullierung oder Vertragsänderung durch den Kunden
Annullierungen von Verträgen haben schriftlich zu erfolgen. Diese sind nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter und deren Einverständnis gültig. Dabei sind sämtliche bereits erhaltenen Dokumente (Bestätigungen, Fahrbillette, Tickets, etc.) beizulegen. Bei späterem Antritt oder verfrühtem verlassen der Veranstaltung durch den Kunden entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Mehrkosten, entstanden durch späteren Antritt, verfrühtem verlassen oder Verschiebung der Veranstaltung, sind durch den Kunden zu tragen. Bei Verschiebung der Veranstaltung, bis 30 Tage vor Beginn der Aktivität, kann durch den Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr von 10 % der Gesamtkosten der gebuchten Veranstaltung pro Person erhoben werden. Verschiebungen, welche weniger als 30 Tage vor Beginn der Aktivität erfolgen, werden gemäss obigen Annullierungsbedingungen, oder nach den effektiv anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
Gutscheine können nicht annulliert, bzw. Rückerstattet werden.
6. Annullierung oder Vertragsänderungen durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Vertragserfüllung zu einem anderen Zeitpunkt nicht möglich oder kann der Kunde nicht auf die ihm angebotenen Ersatzleistungen eintreten, werden die bereits geleisteten Zahlungen, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Die Veranstaltung kann von dem Veranstalter auch kurzfristig abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten, ihre Unterlassungen oder anderer Handlungen dazu Anlass geben, dass die Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird. In diesem Falle gelten bezüglich Annullierungskosten die Bestimmungen gemäss Ziffer 5. Kann eine Veranstaltung oder Teile davon infolge höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken des Veranstalters, behördlicher Massnahmen, Streik oder unsicherer Wetter- und Naturverhältnissen nicht durchgeführt werden, ist der Veranstalter berechtigt, auch kurzfristig die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen. Geleistete Zahlungen werden, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, Aufwendungen und der Bearbeitungsgebühr, zurückerstattet. Zu beachten ist, dass eine gefahrenfreie Abwicklung im Interesse aller liegt. Entscheidungen der Aktivitätsleiter sind endgültig. Veranstaltungsänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
7. Teilnahmebedingungen, Mitwirkungspflichten der Teilnehmer
Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklären. Teilnehmer dürfen unter keinen Umständen unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychopharmaka und dergleichen stehen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen des Veranstalters, der Bergführer und Hilfspersonen strikte Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Aktivität ausschliessen.
8. Versicherung
Die Teilnehmer sind durch den Veranstalter nicht versichert. Jeder Teilnehmer ist für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz (einschliesslich Sportunfälle) selbst verantwortlich.
9. Beanstandungen
Sollte der Kunde Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, sind diese sofort dem Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger schriftlich bekannt zu geben und bestätigen zu lassen. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger ist jedoch nicht zur Anerkennung von Ansprüchen berechtigt, weshalb einer solchen Bestätigung nicht die Wirkung einer Schuldanerkennung zukommt. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger wird bemüht sein, im Rahmen der Veranstaltung und der Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder ungenügende Abhilfe oder will der Kunde Schadenersatzansprüche geltend machen, müssen die Forderungen schriftlich innert 4 Wochen nach vertraglichem Ende der Aktivität bei der Buchungsstelle, zuhanden des Veranstalters, eingereicht werden. Der Beanstandung sind die Bestätigung des Aktivitätsleiters bzw. Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei verspäteter oder unterlassener Beanstandung während der Aktivität oder verspäteter Einreichung der Forderung bei der Buchungsstelle verwirken sämtliche Ansprüche.
10. Haftung allgemein
Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter oder deren Hilfspersonen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Der Veranstalter ist berechtigt Hilfspersonen / Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen. Überträgt der Veranstalter berechtigterweise die Ausführung auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter für dessen Handlung und Unterlassung nicht. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden, welche auf Handlungen und Unterlassungen des Aktivitätsleiters, welche nicht im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen stehen, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers (insbesonder Art. 11), höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind.
Befolgt ein Teilnehmer die Weisung der Veranstalter, Aktivitätsleiters usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.
10.1 Haftung Paragliding
Gemäss vom Kunden unterschriebenem Flugschein vor dem Flug
„Die Beförderung aufgrund dieses Flugscheines unterliegt nicht den Haftungsbestimmungen der Verordnung über den Transport vom 17.08.2005. Die Haftung des Piloten bzw. des Vertragspartners gegenüber dem Passagier wird mit der Abgabe dieses Flugscheines vertraglich beschränkt auf
CHF 72 500.— für Tod oder Körperverletzung und CHF 2000.— für Verlust oder Beschädigung mitgeführter
Sachen. Leistungen, die dem Schadenersatz-Anspruchsberechtigten aus der vom Piloten oder vom Luftfahrzeughalter abgeschlossenen Passagierunfallversicherung ausgerichtet werden, sind im vollen Umfang an Schadenersatzzahlungen aus Haftpflichtansprüchen anzurechnen.“
11. Einverständniserklärung für die Verwendung und Veröffentlichung von Bildern
Foto- und Filmmaterial kann ohne schriftliches Einverständnis zu Werbe- und Publikationszwecken auf allen üblichen Kanälen (Internetseite, Social Media, Printmedien, Prospekte etc. Liste nicht abschliessend) verwendet werden. Die Einwilligung muss dem Veranstalter in schriftlicher Form entzogen werden. Der Veranstalter verpflichtet sich, bereits veröffentlichte Medien soweit möglich und zumutbar, zu löschen. Verursacht ein solcher Rückzug einen Schaden (z.B., wenn bereits gedruckte Werbeprospekte nicht mehr verwendet werden können), oder einen erhöhten Aufwand, übernimmt der Auftraggeber/Kunde in jedem Fall die entstandenen Kosten.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht, unter Ausschluss internationaler Abkommen, anwendbar. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Interlaken. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden geltend zu machen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmung dieser AGB unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung eine, in ihrer Wirksamkeit der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommende, rechtsgültige Regelung. Die Unwirksamkeit und/oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.
hast du weitere fragen? zögere nicht mich hier zu kontaktieren!